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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, von Konfektory

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§ 1 Geltungsbereich

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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage jedweden Auftrages und gelten mit Auftragserteilung als angenommen und verbindlich. Abweichende durch den Kunden zugesandte eigene allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit. Von unseren AGB abweichende Regelungen setzen ein gegenseitiges Einvernehmen voraus und bedürfen der Schriftform.

 

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages

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Die Darstellung unserer Produkte sind als Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes in Form einer Anfrage zu verstehen. Diese kann persönlich, telefonisch, schriftlich per E-Mail oder Kontaktformular erfolgen. Die Empfangsbestätigung stellt jedoch noch kein wirksames Zustandekommen eines Vertrages dar, sondern muss durch die Konfektory explizit bestätigt werden - entweder persönlich, telefonisch oder schriftlich per E-Mail. Im Zweifel oder im Streitfall gilt der Inhalt der E-Mails als verbindlich.

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§ 3 Anzahlung bei individuellen Auftragsarbeiten 

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Wird Backware (Torten, Törtchen, Macarons etc.) bei uns in Auftrag gegeben, so behalten wir uns vor, eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Auftragswertes zu fordern. In der Regel erfolgt die volle Bezahlung per Vorkasse mit einem Zahlungsziel ca. 4 bis 5 Tage vor dem Liefertermin.

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§ 4 Rücktrittsfristen bei individuellen Auftragsarbeiten 

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Bis zum 7. Tag vor vereinbartem Liefer-/Abholtermin:

Wird die Ware (ohne Angabe von Gründen) storniert, so wird die Anzahlung oder bereits geleistete Vorkasse erstattet. Es besteht keine Abnahmepflicht, selbst wenn die Ware bereits ganz oder teilweise produziert wurde.

 

Ab dem 7. Tag bis zum letzten Tag vor vereinbartem Liefer-/Abholtermin:

In diesem Fall wird die Anzahlung (oder anteilig die bereits geleistete Vorkasse) als Entschädigung einbehalten, da im Rahmen der Produktionsplanung etwaige andere Aufträge nicht angenommen werden konnten. Sollte die Ware bereits ganz oder teilweise produziert sein, so ist der Kunde zur Abnahme und Zahlung des vollen vereinbarten Preises verpflichtet.

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Am Tag des vereinbartem Liefer-/Abholtermins:

Ein Rücktritt ist in diesem Fall nicht möglich. Der Kunde ist somit zur Abnahme der Ware sowie zur Zahlung des vollen vereinbarten Preises verpflichtet.

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§ 5 Abnahme durch Lieferung bzw. Abholung

 

Konfektory verpflichtet sich entsprechend der Bestellung die Ware zum vereinbarten Liefertermin an den Kunden an die genannte Lieferanschrift auszuliefern oder bei Selbstabholung zum ausgemachten Termin an der Geschäftsadresse Hartstraße 21 in 90475 Nürnberg, Ortsteil Fischbach, zu übergeben. Der Kunde hat ein Anrecht auf Abholung bzw. Lieferung der Ware zu den festgelegten Preisen/Lieferkonditionen (bitte vergleichen sie die entsprechenden Unterlagen).

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Bei Verhinderung der Abnahme durch den Kunden:

Der Kunde ist verpflichtet die Abnahme zu dem vereinbarten Termin zu ermöglichen und auch durchzuführen. Ermöglicht der Kunde die Abnahme nicht, so gehen anfallende Mehrkosten zu seinen Lasten. Bei verspäteter Abnahme erlischt jedwedes Recht auf Gewährleistung im Hinblick auf Qualität und Frische der Ware. Das volle Risiko geht bei Nichtabnahme auf den Käufer über. Sollte keine Abnahme erfolgen, ist der Kunde trotzdem zur Zahlung des entsprechenden Betrages verpflichtet.

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Bei Verhinderung der Abnahme durch Konfektory:

Bei Nichterfüllung durch Konfektory hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten und bekommt etwaige Anzahlungen erstattet. Schadensersatz ist in diesem Zusammenhang durch die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

 

§ 6 Abnahme durch Dritte

 

Sollte vereinbart werden, dass Ware durch Dritte entgegen genommen wird (zum Beispiel eine Hochzeits- oder Festtagstorte durch den ausrichtenden Gastronomen der Veranstaltung), so bitten wir Sie dafür zu sorgen, dass die Ware bis zum Verbrauch sachgerecht und umsichtig gelagert wird. So lassen sich Missverständnisse und böse Überraschungen vermeiden, die weder in Ihrem noch unserem Interesse sind. Vielmehr wünschen wir uns, dass Ihre Bestellung stets zur rechten Zeit und Ihrer vollsten Zufriedenheit ausgeführt wird.

 

Bitte stimmen Sie eine entsprechende Empfangsquittierung mit dem Drittabnehmer ab: Wir lassen uns ebenfalls bei einer Auslieferung an Dritte die Einwandfreiheit oder ggf. festgestellte Mängel unserer Ware bestätigen. Sollte dies verweigert werden, so sind wir berechtigt, die Ware wieder mitzunehmen. Der vereinbarte Liefertermin gilt damit trotzdem als eingehalten. Für den einwandfreien Zustand der Ware sind wir ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verantwortlich. Konditorwaren sind empfindlich und leicht verderbbar und somit nicht für wiederholten Transport geeignet. Die erneute Zustellung der Ware wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Ferner bleibt der komplette Kaufpreis fällig.

 

§ 7 Gewährleistung und Schadensersatz

 

Die Ware ist bei Erhalt sofort auf etwaige Transportschäden oder Mängel zu prüfen und ggf. zu beanstanden. Eine spätere Beanstandung wird nicht akzeptiert und ist ausgeschlossen.


Konditorwaren sind leicht verderbliche Lebensmittel. Für eventuelle Schäden insbesondere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung nach Übergabe entstehen, haften wir ausdrücklich nicht.

 

Im Falle eines Schadens an der Ware sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Die Höhe des Schadensersatzes ist generell auf den Auftragswert beschränkt.

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§ 8 Ausnahmen Haftung/Schadensersatz

 

Ausgenommen von den Haftungseinschränkungen sind vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Handeln.

 

§ 9 Rückgabe von Waren

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Bei Abnahme von individuellen Auftragsarbeiten:

Die Abnahme einer individuellen Auftragsarbeit wie eine Hochzeits-, Festtags- oder Motivtorte kann darüber hinaus nicht wegen Nichtgefallen abgelehnt werden. Der Kunde akzeptiert mit Erteilung des Auftrages, dass versucht wird seine Vorstellungen so gut wie möglich umzusetzen, es aber immer zu unterschiedlichen Interpretationen und Abweichungen kommen kann.

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Bei Abnahme jeglicher Konditorwaren (Auftragsarbeiten wie saisonales Produkt-Sortiment):

Unsere Produkte werden frisch und ohne Konservierungsstoffe handgefertigt. Konditorwaren sind aufgrund ihrer Warennatur ein leicht verderbliches Lebensmittel, welches nach strengen hygienischen Maßstäben produziert und ggfs. ausgeliefert werden muss (z.B. Gewährleistung der Kühlkette). Bereits transportierte Waren können daher nicht zurück genommen werden. Es besteht somit eine Abnahmepflicht durch den Kunden.

 

§ 10 Nicht zu vertretende Unmöglichkeit

 

Kann die Ware zu einem vereinbarten Termin aufgrund nicht zu vertretender Unmöglichkeit von Konfektory nicht hergestellt oder ausgeliefert werden, so resultieren daraus keinerlei Schadensersatzansprüche. Der Vertrag wird entsprechend rückabgewickelt.

 

Dies ist im Sinne einer nachträglich eingetretenden nichtzuvertretenden Unmöglichkeit zu verstehen:

 

Zum Beispiel durch Unfall, Krankheit, Todesfall der Konditorin Kristina Burgardt, die eine Erbringung der Leistung in Form der individuellen Tortenkreation durch die Konditorin unmöglich machen.

 

Gleiches gilt für eine Unmöglichkeit, die sich in diesem Zusammenhang durch eine gesetzliche Regelung, Verordnung oder bindende Anordnung ergibt.

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

 

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Konfektory vertreten durch Kristina Burgardt. Ist zum Beispiel bei einer Hochzeits-, Festtagstorte oder sonstigen Abnahme von Konditoreiprodukten die Bezahlung bei Übergabe (oder Zahlung der Restsumme bei Übergabe) vereinbart und kann oder will der Kunde dies nicht leisten, so ist Kristina Burgardt berechtigt, die Ware einzubehalten.

 

Der Kunde ist trotzdem verpflichtet, die Ware abzunehmen bzw. sollte die Ware zwischenzeitlich verderben, ist er der Konfektory in vollem Umfang des Auftragswertes schadensersatzpflichtig.

 

Ein vereinbarter Liefer-/Abholtermin gilt bei Verweigerung von Bezahlung bei Lieferung und der daraus resultierender Nicht-Mitnahme der Ware ausdrücklich trotzdem als eingehalten.

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§ 12 Jugendschutzgesetz

 

Entsprechend dem Jugendschutzgesetz werden keine Lebensmittel an Jugendliche unter 18 bzw. Jugendliche/Kinder unter 16 bzw. 14 Jahren, die bereits geringe Mengen Branntweinerzeugnisse enthalten, versendet oder bei Lieferung ausgehändigt. Wird ein entsprechendes Produkt durch einen Erwachsenen bestellt und ist dann vor Ort nur ein Jugendlicher bzw. ein Kind zur Abnahme anwesend, so wird die Ware einbehalten.

 

Anfallende Kosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt, ein vereinbarter Liefertermin gilt trotzdem als erfüllt und die Ware muss entsprechend zu einem anderen Zeitpunkt abgenommen werden. Darüber hinaus haftet der Kunde entsprechend dafür, falls die Ware bis dahin nicht mehr genießbar sein sollte.

 

§ 13 Preise und Lieferkosten

 

Preise für Konditorwaren:

Preise für individuelle Auftragsarbeiten erhalten Sie auf Anfrage. Preise für saisonales Aktions-Sortiment wird hingegen auf unserem Instagram-Profil veröffentlicht. Für Lieferungen wird ein gesondertes Entgelt entsprechend unserer Deklaration berechnet.

 

Preiserhöhungen aufgrund spezieller Beschaffungspreise (zum Beispiel erhöhter Obstpreise aufgrund einer schlechten Saison) bleiben vorbehalten und werden entsprechend mit dem Kunden individuell kommuniziert.

 

Deklaration der Lieferkosten:

Die Lieferung erfolgt innerhalb der Ortschaft Fischbach (Nürnberg) kostenlos.

 

Für das gesamte Stadtgebiet Nürnberg erheben wir eine Lieferpauschale von 25,00 EUR.

 

Darüber hinaus Hin- und Rückweg (schnellste Strecke):

 

bis 50 km 0,35 EUR pro gefahrenen Kilometer

bis 70 km 0,45 EUR pro gefahrenen Kilometer

bis 100 km 0,55 EUR pro gefahrenen Kilometer

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§ 14 Zahlungsbedingungen

 

Es wird ausschließlich Barzahlung, Überweisung oder Zahlung per Paypal in Euro akzeptiert. Eine andere Zahlungsmethode ist nicht möglich. Diese erfolgt je nach Vereinbarung bei Abholung, Lieferung, per Vorkasse oder auf Rechnung.

 

Rabatte oder Skontozahlungen bedürfen der besonderen Vereinbarung bzw. Gewährung durch Konfektory und dürfen nicht automatisch angenommen bzw. gezogen werden.

 

Anerkannte bzw. rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen können soweit ausgewiesen aufgerechnet werden.

 

Ein Zahlungsverzug des Kunden tritt automatisch und ohne Zusendung einer Zahlungserinnerung /Mahnung in Kraft, sobald ein vereinbarter Zahlungstermin überschritten wird. Entsprechend wird bei Verzug die sofortige Zahlung aller ausstehender Forderungen dieses Kunden fällig bzw. es sind entsprechende Sicherheiten zu leisten.

 

Wenn ein Kunde in Zahlungsverzug ist, behalten wir uns vor 5 % Zinsen über dem entsprechend zurzeit gültigen Basiszinssatz zu berechnen.

 

Etwaige Kosten für die Beitreibung ausstehender Zahlungen gehen zulasten des Kunden.

 

Die Zahlung größerer Arbeiten (wie Hochzeitstorten) erfolgt bei uns in der Regel per Vorkasse. Der volle Betrag wird ein paar Tage vor dem Lieferdatum fällig.

 

Sollte der Kunde der Vorkasse zu dem in der Rechnung vermerkten Stichtag nicht nachkommen, erlischt damit automatisch der Anspruch auf die Erfüllung der vereinbarten Leistung.

 

§ 15 Abtretbarkeit

 

Der Kunde ist nicht berechtigt etwaige aus einem Vertrag resultierende Ansprüche abzutreten.

 

§ 16 Weitergabe persönlicher Daten an Dritte

 

Eine Weitergabe und/oder Verkauf an Dritte erfolgt nicht. Ausgenommen davon ist die juristisch rechtskräftig angeordnete Herausgabe ihrer Daten bzw. Unterlagen.

 

Eine Ausnahme hiervon stellt die Sachlage bei nicht geleisteten Zahlungen dar. In diesem Falle sind wir berechtigt Ihre Daten zur Beitreibung und zum Gläubigerschutz an Institutionen wie Mahngerichte, Gerichtsvollzieher oder die Schufa weiter zu geben.

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§ 17 Gerichtsstand und angewendetes Recht

 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht und Gerichtsstand ist Nürnberg (Bayern).

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Stand September 2022

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